Rechte und Pflichten
Mit seiner öffentlichen Bestellung und Vereidigung übernimmt der Sachverständige Pflichten und Aufgaben, die sich aus der Sachverständigenordnung sowie aus weiteren gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Weiterlesen…
Haftung eines Sachverständigen
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haften für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden und können die Haftung nicht ausschließen oder beschränken. Details…
JVEG
Bei Gerichtsgutachten bemessen sich Vergütung und Aufwandsentschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Im Falle von Privatgutachten richtet
sich die Höhe der Vergütung nach einer Vereinbarung. Mehr…