Begriffserläuterung

Ich erläutere hier einige Begriffe, die gern im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen verwendet werden.

Unbemannte Luftfahrzeuge

In Anlehnung an wikipedia.de ist ein unbemanntes Luftfahrzeug ein Luftfahrzeug, das statt durch eine an Bord befindliche Besatzung  durch einen Computer oder über eine Fernsteuerung gesteuert werden kann. Im Laufe der Zeit sind mehrere Abkürzungen zur Bezeichnung der unbemannten Luftfahrzeuge entstanden:

  • UAV: Unmanned Aerial Vehicle,
  • UA: Unmanned Aircraft,
  • UAS: Unmanned Aircraft System oder
  • RPAS: Remotely Piloted Aircraft System.

Gegenwärtig werden häufiger die Abkürzungen UAS und RPAS verwendet. Der Hintergrund ist die Tatsache, dass ein unbemanntes Luftfahrzeug nie allein betrachten werden sollte. Der verantwortliche Steuerer, wie auch seine zur Steuerung des Luftfahrzeugs benötigte Ausrüstung, gehörten zum „System“ des unbemannten Luftfahrzeugs, sind also unbemannte Luftfahrtsysteme.

Autonomie

Gern wird im Kontext von unbemannten Luftfahrzeugen der Begriff „autonom“ verwendet. Bisher sind mir jedoch noch keine unbemannten Luftfahrzeuge begegnet, die ich als mit „autonom“ bezeichnen würde. Nach der Definition von Autonomie, als den Zustand einer Selbstbestimmung und Unabhängigkeit, fehlen den unbemannten Luftfahrzeugen momentan noch eindeutig Fähigkeiten – ganz abgesehen davon, dass Autonomie von technischen Systemen das Gegenteil von dem darstellt, wie Luftfahrzeuge heutzutage betrieben werden.

Drohnen, Flugmodelle und Multikopter

In der deutschen Sprache werden unbemannte Luftfahrzeuge  umgangssprachlich oft als Drohnen bezeichnet. Der Begriff wird sowohl für militärisch oder kommerziell genutzte unbemannte Luftfahrzeuge als auch für Flugmodelle genutzt. In der Luftfahrt bezeichnet der Begriff „Drohne“ ursprünglich ein unbewaffnetes Übungsziel. Dennoch konnte sich der Begriff im Bereich der unbemannte Luftfahrzeuge behaupten und wird häufig als Synonym für unbemannte Luftfahrzeuge verwendet.

Ein Flugmodell ist nach dem Luftverkehrsgesetz ein Luftfahrzeug, dass zum Zweck des Vergnügens oder des Sports, also der Freizeitgestaltung betrieben wird. Egal ob Flugmodell oder unbemanntes Luftfahrzeug werden vor allem Multikopter, also ein durch mehr als zwei Rotoren angetriebenes Fluggerät, als Drohnen bezeichnet. Die Bandbreite in der Zahl der Rotoren geht dabei von vier bis in den zweistelligen Bereich. Da bei Tricopter, also Multikopter mit drei Rotoren, ein Propeller geschwenkt werden muss, haben diese Luftfahrzeuge eher eine Sonderrolle. Auch klassische Hubschrauber, wie ARTIS (Autonomous Rotorcraft Testbed for Intelligent Systems)  können nebenbei bemerkt als Drohne oder unbemannte Luftfahrzeuge bezeichnet werden.

Gesetze und Regeln

Gemäß Luftverkehrsgesetz gelten alle Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden als unbemanntes Luftfahrzeug. Für jedes gewerblich, in der Forschung oder durch unentgeltliche Beauftragung betriebenen Luftfahrzeug  ist nach den Bestimmungen der Luftverkehrsordnung  eine so genannte  Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde erforderlich!

(…to be continued)